Elektrofischerei

Unter Verwendung von elektrischem Strom (Elektrofischerei) darf nur mit Erlaubnis des Landratsamtes aus folgenden Gründen gefischt werden:

  • zur Förderung der Hege und der Fischzucht, 
  • bei Vorliegen besonderer fischereilicher Verhältnisse, vor allem bei Störung des biologischen Gleichgewichts oder bei Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung,
  • zur Gewässerbewirtschaftung,
  • zu Lehr-, Versuchs- oder Forschungszwecken

soweit eine nachhaltige Beeinträchtigung des Hegeziels nicht zu erwarten ist