Unter Verwendung von elektrischem Strom (Elektrofischerei) darf nur mit Erlaubnis des Landratsamtes aus folgenden Gründen gefischt werden:
- zur Förderung der Hege und der Fischzucht,
- bei Vorliegen besonderer fischereilicher Verhältnisse, vor allem bei Störung des biologischen Gleichgewichts oder bei Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung,
- zur Gewässerbewirtschaftung,
- zu Lehr-, Versuchs- oder Forschungszwecken
soweit eine nachhaltige Beeinträchtigung des Hegeziels nicht zu erwarten ist