Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie im stehenden Gewerbe Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen.
Eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten. Dies gilt für Schankwirtschaften, aber z. B. auch für Imbisswägen, Kioske, Freischankflächen und Biergärten.
Keine Erlaubnis dagegen benötigt z. B., wer ausschließlich alkoholfreie Getränke verabreicht.