Jagdrecht

Hirsch

Das Bayerische Jagdgesetz (BayJG) dient neben dem Bundesjagdgesetz (BJG) dazu, einen artenreichen und gesunden Wildbestand in einem ausgewogenen Verhältnis zu seinen natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. Diese natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes sollen gesichert und Beeinträchtigungen für die Land- und Forstwirtschaft verhindert werden.

Kreisjägergruppen der Jägerschaft des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge: 

  • Jägerschaft Fichtelgebirge e.V. 
  • Jägerschaft Rehau-Selb e.V.

(Beide Kreisjägergruppen sind Mitglieder im Landesjagdverbandes Bayern e.V.)

Interessierte können die beiden Kreisjägergruppierungen, sowie den Bayer. Jagdverband im Internet unter den folgenden Adressen besuchen:

Allgemeines:

Als untere Jagdbehörde betreut das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge neben den zahlreiche Jagdgenossenschaften und deren Gemeinschaftsjagdrevieren auch einige Staats- und Eigenjagdreviere sowie Verwaltungsjagden im Landkreis.

So ist die untere Jagdbehörde beispielsweise für die turnusmäßigen Reh- und Rotwildabschussplanungen verantwortlich, berät die Jagdgenossenschaften sowie potentielle Pächter bei vielen Fragen zur Jagd und wirkt bei der Erstellung überörtlicher Jagdstatistiken mit.

Insbesondere gehört auch die Erteilung und Verlängerung von Jagd- und Falknerjagdscheinen zu unseren Aufgaben.

Formulare:
Die für eine Erlaubnis notwendigen Formulare können im Folgenden heruntergeladen, ausgefüllt und anschließend auf dem Postweg oder persönlich eingereicht werden.

Jagdgenossenschaft:

Jäger:

 

Zusätzlich können zahlreiche Informationen und Hilfestellungen des Bay. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingesehen werden.