Lebensmittelüberwachung

Aufgaben:

  • Vollzug der Rechtsgrundlagen des Lebensmittelrechts, insbesondere:
    • Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
    • (LFGB)
    • Basis-Verordnung VO (EG)178/2002
    • Hygienepaket VO (EG) 852 bis 854/2004
    • KontrolleurVO 882/2004
    • AVV Rahmen-Überwachung (AVVRÜb)
    • AVV Lebensmittelhygiene
    • Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
    • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
    • Preisangabenverordnung (PAngV)
    • Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV)
    • Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)
  • Durchführung von Betriebskontrollen
  • Annahme und Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden
  • Entnahme von Proben nach dem LFGB/NRKP
  • Überwachung des Einzelhandels mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken
  • Überprüfung der Kennzeichnung von Lebensmitteln, Kosmetischen Mitteln, Zusatzstoffen, Bedarfsgegenständen (z. B. Kleidung, Spielwaren, Gegenstände die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, etc.) und Tabakerzeugnisse
  • Anordnungen und Maßnahmen bei festgestellten Verstößen
  • Erstellung von Ordnungswidrigkeiten- und Strafanzeigen
  • Durchführung von Ermittlungen nach Weisung der Staatsanwaltschaft
  • Aufklärung in Fragen Lebensmittelqualität und -sicherheit
  • Fachtechnische Stellungnahmen und Beratung zur Erteilung von Gaststättenerlaubnissen und zur Neuerrichtung von Lebensmittelbetrieben
  • Auskunft über Rechte und Pflichten von Verbrauchern und Betriebsinhabern
  • Überprüfung der Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Überwachung von (Waren-) Rückrufen
  • Meldungen nach dem europäischen Schnellwarnsystem (RASFF/ RAPEX)
  • Überwachung der Eigenkontrollsysteme (HACCP)
  • Dokumentation aller lebensmittelrechtlichen Betriebe mit dazugehörigen Feststellungen (insb. Probenahmen,  Betriebskontrollen, Bescheide, Maßnahmen, Vermerke, etc.) in der landesweiten Datenbank "TIZIAN"
  • Aufbau und Durchführung des Qualitätsmanagementsystems (QMS)
Freiraum für Macher