Hinweise:
Wenn Sie im privaten, nicht gewerblichen Bereich mit Sprengstoffen und weiteren explosivgefährlichen Stoffen umgehen wollen und im Landkreis Wunsiedel wohnen, brauchen Sie in der Regel eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge.
Sprengstoffrecht
Wer kann eine Erlaubnis zum privaten Umgang mit Sprengstoff nach § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) beantragen?
- Vorderladerschützen
- Böllerschützen
- Schützen, die Patronenhülsen selbst laden und wiederladen
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Alter: 21 Jahre
- Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- Fachkunde
- Bedürfnis
Für die Erteilung der ersten Sprengstofferlaubnis ist die Fachkunde nachzuweisen, dies kann durch die Teilnahme an einem Lehrgang zur Vermittlung der Fachkunde geschehen, dazu ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Diese wird nach Feststellung der Zuverlässigkeit durch das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge erteilt.
Anschließend kann ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG zusammen mit dem Fachkundeausweis und einer Bedürfnisbescheinigung bei uns abgegeben werden.
Nach Feststellung der Zuverlässigkeit und nach positiver Prüfung aller sonstigen Voraussetzungen kann nun eine Erlaubnis ausgestellt werden.
Formulare:
- Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Antrag auf Erteilung einer Sprengstofferlaubnis
- Vereinsbescheinigung Böllerpulver - Neuerteilung
- Vereinsbescheinigung Vorderladerschießen
- Vereinsbescheinigung Treibladungspulver