Wenn Sie mit Waffen oder Munition umgehen wollen und im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge wohnen, brauchen Sie in der Regel eine waffenrechtliche Erlaubnis des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge. Diese Erlaubnis wird auf Antrag z. B. in Form einer Waffenbesitzkarte, eines Waffenscheins, einer Schießerlaubnis, einer Herstellungs- und Handelserlaubnis etc. ausgestellt. Voraussetzungen für die Erteilung dieser Erlaubnisse sind in aller Regel Zuverlässigkeit, körperliche Eignung, ein Bedürfnis sowie die notwendige Sachkunde.
Waffenrecht
Die Zuverlässigkeit ist im Regelfall dann gegeben, wenn Sie sich bisher gesetzestreu verhalten haben. Ein Bedürfnis kann vor allem bei Sportschützen, Jägern oder Waffensammlern vorliegen. Die Sachkunde kann bei staatlichen Behörden, privaten Institutionen (z.B. Schießsportverein) oder bei der Ausbildung zum Jäger erlangt werden.
Sofern Sie Schusswaffen oder Munition besitzen, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass diese Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Dies soll verhindern, dass Schusswaffen oder Munition abhanden kommen oder, dass Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, diese Gegenstände unbefugt an sich nehmen.
Anträge:
Die für eine Erlaubnis notwendigen Formulare können im Folgenden online abgesendet oder heruntergeladen, ausgefüllt und anschließen auf dem Postweg oder persönlich eingereicht werden.
- Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis zum Schießen zur Förderung des Leistungssports für Kinder
- Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheins
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosions-gefährlichen Stoffen
- Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines europäischen Feuerwaffenpasses
- Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
- Anzeige der Inbesitznahme bzw. des Überlassens eines Schusswaffe
- Anzeige der ordnungsgemäßen Waffen- und Munitionsaufbewahrung