Personenstand und Ausländerwesen

Herzlich willkommen auf der Seite für Personenstand und Ausländerwesen des Landratsamtes. Hier bieten wir Ihnen umfassende Informationen und Dienstleistungen rund um die Themen Personenstand und Angelegenheiten ausländischer Mitbürger. Dies umfasst die Bearbeitung von Anträgen auf Aufenthaltserlaubnis, die Beratung zu Einwanderungsbestimmungen und die Unterstützung bei der Integration.

Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten und finden Sie die Antworten, die Sie benötigen. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Anliegen bestmöglich zu unterstützen.

Übersicht

Ausländerrecht

Die Ausländerbehörde des Landratsamtes ist im Wesentlichen für die Einreise und den Aufenthalt ausländischer Bürger zuständig. Die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln sowie die Bearbeitung von Visa-Angelegenheiten gehören ebenso zu ihren Aufgaben wie die Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen für den Besuchsaufenthalt von ausländischen Gästen.

Namensrecht

Die Abteilung "Namensrecht" im Landratsamt ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Namensänderungen zuständig. Zudem verwaltet sie die Eintragungen von Namen in offiziellen Registern und prüft die gesetzlichen Voraussetzungen.

Pass- und Meldewesen

Die Zuständigkeit liegt hier nur im Bereich der Ordnungswidrigkeiten.
Die Ausstellung von Pässen und Personalausweisen sowie die Bearbeitung von melderechtlichen Angelegenheiten ist Sache der Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften.

Staatsangehörigkeitsrecht

Die Abteilung "Staatsangehörigkeitsrecht" im Landratsamt ist für die Bearbeitung von Anträgen auf Erwerb, Verlust oder Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit zuständig. Zudem berät sie Bürgerinnen und Bürger zu Fragen rund um das Staatsangehörigkeitsrecht und verwaltet die entsprechenden Nachweise und Dokumente.

Standesamtsaufsicht

Sollten Sie Fragen bzgl. Beurkundung von Personenstandsfällen haben, wenden Sie sich bitte zuerst an Ihr Wohnsitzstandesamt.