Asylrecht

Im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge leben nach derzeitigem Stand (15. März 2018) ca. 700 Asylbewerber (siehe auch Regierung von Oberfranken). Für die Bearbeitung der Anträge auf Anerkennung als Asylberechtigter bzw. als Flüchtling gemäß dem Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. (www.bamf.de

Asylbewerber müssen sich für die Dauer des Asylverfahrens im Regelfall in einer staatlichen Gemeinschaftsunterkunft oder in dezentralen Unterkünften aufhalten. Um die Sicherung des Lebensunterhalts entsprechend den Vorschriften des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) kümmert sich das Sozialamt des Landkreises.

Für zahlreiche Asylbewerber ist während des laufenden Verfahrens beim BAMF und nach einer evtl. negativen Entscheidung die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) der Regierung von Oberfranken zuständig.

Ansprechpartner für die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) ist das Sozialamt des Landratsamtes.

Nach Abschluss des Asylverfahrens ist das Landratsamt im Falle einer negativen Entscheidung verantwortlich, die Aufenthaltsbeendigung zu vollziehen. Im Falle einer positiven Entscheidung erhalten die betroffenen Personen einen Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde.

Bei Vorliegen diverser Voraussetzungen im Sinne der Beschäftigungsverordnung (BeschV) können Asylbewerber auch einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Dies kann mit folgendem Formular beantragt werden:

Freiraum für Macher