Staatsangehörige von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum in die Bundesrepublik einreisen. Sie müssen, ist der Aufenthalt länger als 3 Monate oder soll eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden, nach der Einreise bei der Ausländerbehörde einen Aufenthaltstitel beantragen.
Für die Ausübung einer unselbständigen Erwerbstätigkeit ist zudem eine Arbeitserlaubnis erforderlich.