Visum zum Zweck des Ehegattennachzugs:
Dem Ehegatten/Lebenspartner eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland besitzt, kann grundsätzlich die Einreise gestattet werden, wenn der Lebensunterhalt gesichert ist und eine ausreichend große Wohnung vorhanden ist.
Für die Einreise muss ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Das Einreisevisum wird grundsätzlich nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde erteilt. Bereits zu diesem Zeitpunkt müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Form eines Zertifikats A 1 vorliegen.
Hinweise dazu finden sie auf den Internet-Seiten der deutschen Auslandsvertretungen/Botschaften zu „Visabestimmungen“.
Der Antrag auf Ehegattennachzug ist durch den im Ausland lebenden Ehepartner bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu stellen.
Einreise von Ehegatten ausländischer Staatsangehöriger
Vom hier lebenden Ehepartner sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Reisepass
- Mietvertrag
- Heiratsurkunde ggf. mit Übersetzung
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung für Selbständige
Ist der Ehepartner eingereist, sind für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (erhältlich bei den Einwohnermeldeämtern oder kann auch heruntergeladen werden)
- Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- gemeinsame Vorsprache beider Ehegatten