Die folgenden Hinweise gelten nicht für Unionsbürger und Staatsangehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz, sowie von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea und den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika.
Visum zum Zweck des Ehegattennachzugs zu Deutschen:
Ausländische Ehegatten müssen vor ihrer Einreise ein Visum zum Familiennachzug bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen. Bereits zu diesem Zeitpunkt müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Form eines Zertifikats A 1 vorliegen.
Hinweise dazu finden sie auf den Internet-Seiten der deutschen Botschaften zu „Visabe-stimmungen“.