Einreise von Familienangehörigen 

(Ehegatten, Kinder)

 

Die folgenden Hinweise gelten nicht für Unionsbürger und Staatsangehörige von Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz, sowie von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea und den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika.

Visum zum Zweck des Ehegattennachzugs zu Deutschen:
Ausländische Ehegatten müssen vor ihrer Einreise ein Visum zum Familiennachzug bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragen. Bereits zu diesem Zeitpunkt müssen Grundkenntnisse der deutschen Sprache in Form eines Zertifikats A 1 vorliegen.

Hinweise dazu finden sie auf den Internet-Seiten der deutschen Botschaften zu „Visabe-stimmungen“.


Visum zum Zweck der Eheschließung mit Deutschen:
Ausländische Staatsangehörige, die im Bundesgebiet heiraten wollen, müssen bei der deut-schen Auslandsvertretung ein Visum zur Eheschließung beantragen;

Hinweise dazu finden sie auf den Internet-Seiten der deutschen Auslandsvertretungen/
Botschaften zu „Visabestimmungen“

Auskünfte über die erforderlichen Dokumente zur die Eheschließung geben die zuständigen Standesämter.
 

Vom deutschen Ehegatten sind der Ausländerbehörde vorzulegen:

  • Bescheinigung des Standesamtes, dass die Ehe eingegangen werden kann
  • Nachweis über Lebensunterhalt
  • Nachweis über Wohnungsgröße

Die Auflistung der erforderlichen Unterlagen ist nicht in jedem Fall abschließend,
u.U. können weitere Nachweise gefordert werden.