Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel)

Allgemeines, Voraussetzungen und erforderliche Nachweise:

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und ersetzt sowohl die frühere unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung. Sie ist zeitlich unbegrenzt und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Die früher erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse oder Aufenthaltsberechtigungen gelten weiterhin.

Eine Niederlassungserlaubnis kann auf Antrag erteilt werden, wenn der Ausländer seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt (bei Ehegatten deutscher Staatsangehöriger bereits nach 3 Jahren) und wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

    Sicherung des Lebensunterhalts:

    bei Arbeitnehmern:

    • Einkommensnachweise ( Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate )
    • aktuelle Arbeitgeberbestätigung

    bei Selbständigen:

    • Gewinn nach Steuern ( letzter Einkommenssteuerbescheid sowie aktuelle Reingewinnbestätigung des  Steuerberaters )
    • Gewerbeanmeldung
    • Krankenversicherungsnachweis

    Altersversorgung:

    • Rentenversicherungsverlauf ( mindestens 60 Monate Pflicht- oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung )

    oder

    • Nachweis eines Anspruchs auf vergleichbare Leistungen

    Ausnahmen:

    • Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften genügt es, wenn die Altersversorgung durch einen Ehegatten oder Lebenspartner ausreichend gesichert ist
    • Von der Voraussetzung einer ausreichenden Altersversorgung wird abgesehen, wenn Sie sich in einer Ausbildung befinden, die zu einem anerkannten schulischen oder beruflichen Bildungsabschnitt führt.

    Ausreichender Wohnraum

    • Mietvertrag bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Quadratmeterzahl

    Sprachkenntnisse
    Sie müssen grundsätzlich über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen. Dies wird in der Regel durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs nachgewiesen. (Zertifikat B 1 und erfolgreicher Abschluss des Orientie-rungskurses)

    Straffreiheit

    Gebühren

    • für eine Niederlassungserlaubnis: 135 €
    • für Selbständige: 200 €
    • für Hochqualifizierte: 250 €

    Weitere Nachweise können im Einzelfall bei Bedarf noch zusätzlich gefordert werden.