Allgemeines, Voraussetzungen und erforderliche Nachweise:
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und ersetzt sowohl die frühere unbefristete Aufenthaltserlaubnis und die Aufenthaltsberechtigung. Sie ist zeitlich unbegrenzt und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Die früher erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnisse oder Aufenthaltsberechtigungen gelten weiterhin.
Eine Niederlassungserlaubnis kann auf Antrag erteilt werden, wenn der Ausländer seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt (bei Ehegatten deutscher Staatsangehöriger bereits nach 3 Jahren) und wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden: