Staatsangehörige der Schweiz

Für Schweizer gelten aufgrund des Abkommens vom 21. Juni 1999 über die Freizügigkeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenos-senschaft andererseits besondere Regelungen. Schweizer Bürger benötigen allerdings immer noch eine Aufenthaltserlaubnis, die bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen ist, eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Angabe des Freizügigkeitstatbestands (Angabe des Aufenthaltszwecks usw.)
  • biometrisches Passfoto


Anfallende Kosten:
Das Verfahren ist kostenfrei.

  • Freizügigkeitsgesetz