Verpflichtungserklärungen für ausländische Besucher

Allgemeines:

Für die Einreise und den Besuchsaufenthalt in Deutschland benötigen viele Ausländer (nicht EU-Bürger und Angehörige der Staaten Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz sowie von Australien, Neuseeland, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea und der Vereinigten Staaten von Nord-Amerika) ein Besuchervisum, das von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft oder Generalkonsulat) erteilt wird. Hierfür wird von den Auslandsvertretungen regelmäßig die Vorlage einer formellen Verpflichtungserklärung verlangt.

Diese Erklärung gibt der in Deutschland lebende Gastgeber ab, der sich damit verpflichtet, die durch den Aufenthalt des Gastes eventuell entstehenden Kosten (Lebensunterhalt, Versorgung im Krankheitsfall, Wohnraum, Ausreisekosten) zu erstatten.

Die Verpflichtungserklärung gibt der Gastgeber bei der örtlichen Ausländerbehörde ab. Die persönliche Vorsprache ist zwingend erforderlich. Das Antragsformular kann hier ausgedruckt werden, wird aber auch bei Vorsprache ausgehändigt.

Hierfür werden folgende Unterlagen bzw. Daten benötigt:

  • Identitätsnachweis des Gastgebers (Personalausweis, Reisepass, evtl. elektronischer Aufenthaltstitel)
  • Einkommensnachweise (die letzten drei Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, bei Selbständigen BWA der letzten sechs Monate etc.)
  • Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag, bei Wohneigentum Kaufvertrag bzw. Grundbuchein-trag etc.)
  • Nachweise über bestehende finanzielle Verpflichtungen (Kredite, Unterhaltszahlungen etc.)
  • Daten des Gastes (Name, Geburtsdatum, Adresse, evtl. Reisepass-Nr.) sowie der Begleitpersonen (Ehegatte, Kinder)
  • voraussichtlicher Einreisezeitpunkt
  • evtl. Nachweis über Reisekrankenversicherung des Gastes (kann auch erst bei der Visums-Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden)

Hinweise:
Das Original der Verpflichtungserklärung leitet der Gastgeber an den ausländischen Gast weiter, der diese im Visumsverfahren bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung vorlegen muss.
Allein die Abgabe der Verpflichtungserklärung garantiert nicht, dass die Botschaft das Visum tatsächlich erteilt. Zuständig für diese Entscheidung ist allein die Botschaft.

Gebühr: 29 €

Weitere Informationen des Auswärtigen Amtes: ​​​​​​​www.auswaertiges-amt.de

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