Seit 01.01.2006 werden in die Aufenthaltstitel die Lichtbilder der betreffenden Personen mit eingedruckt.
Die erforderlichen biometrischen Lichtbilder ( Frontalaufnahme, nicht im Halbprofil ) können in der Regel nur von Fotografen angefertigt werden.
Die Anforderungen an das vorzulegende Lichtbild können über die Internetseite des Bundesministeriums des Innern entnommen werden: www.bmi.bund.de