Grundsätzlich sind die Möglichkeiten der Namensführung (Namenswahl, Namenserteilung) durch das bürgerliche Recht, genauer durch das Bürgerliche Gesetzbuch -BGB-, abschließend geregelt. Es gibt zahlreiche Vorschriften, die zu nahezu allen personenstandsrechtlichen Ereignissen (Eheschließung, Scheidung, Geburt etc.) Regelungen treffen. Hierfür können beim zuständigen Standesamt entsprechende Erklärungen abgegeben werden.
Im Einzelfall kann es jedoch Gründe geben, die über diese Möglichkeiten hinaus eine Namensänderung erforderlich machen.