Wenn Sie schon längere Zeit als Ausländer in Deutschland leben und Ihr Aufenthalt dauerhaft bleiben wird, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Damit erwerben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und haben alle Rechte und Pflichten eines Deutschen. Grundlage hierfür sind die Regelungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG).