Verfahrensdauer

Die Verfahrensdauer kann nicht im Voraus bestimmt bzw. zugesichert werden, da diese von vielen unbestimmbaren Faktoren abhängt.

Zum Beispiel kann das Entlassungsverfahren beim Heimatstaat häufig viele Monate bzw. Jahre dauern. Auch können sich im Laufe des Einbürgerungsverfahrens Änderungen der persönlichen Verhältnisse des Antragstellers (z. B. Arbeitslosigkeit, Strafverfahren, fehlende Sprachnachweise) ergeben, die nicht vorhersehbar waren.