Seit dem 11.02.2021 ist der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge sogenanntes Radonvorsorgegebiet. Entschieden hat dies das Bayerische Staatsministerium für Umwelt in Bayern (LfU). Die Basis für diese Entscheidung bildet die Gesetzgebung des Bundes im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung.
Im Zuge dieser Entscheidung sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, zum Schutz ihrer Angestellten, die Radonkonzentration an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss zu messen. Betroffen davon sind alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Landkreis; das heißt Firmen- oder Rathauschefs, aber auch Kleinunternehmen oder Alleinselbständige, die möglicherweise von zuhause aus arbeiten.
Bei Neubauten im Radonvorsorgegebiet müssen nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Privatleute den Radonschutz beachten.