Radonvorsorgegebiet

soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schützen

Seit dem 11.02.2021 ist der Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge sogenanntes Radonvorsorgegebiet. Entschieden hat dies das Bayerische Staatsministerium für Umwelt in Bayern (LfU). Die Basis für diese Entscheidung bildet die Gesetzgebung des Bundes im Strahlenschutzgesetz und in der Strahlenschutzverordnung.

Im Zuge dieser Entscheidung sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, zum Schutz ihrer Angestellten, die Radonkonzentration an allen Arbeitsplätzen im Erd- und Kellergeschoss zu messen. Betroffen davon sind alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Landkreis; das heißt Firmen- oder Rathauschefs, aber auch Kleinunternehmen oder Alleinselbständige, die möglicherweise von zuhause aus arbeiten.

Bei Neubauten im Radonvorsorgegebiet müssen nicht nur Arbeitgeber, sondern auch Privatleute den Radonschutz beachten.

Der Begriff Referenzwert ist nicht mit dem Begriff Grenzwert gleichzusetzen. Bei einem Grenzwert handelt es sich um einen äußersten Wert, der nicht überschritten werden darf, oder bei dessen Überschreitung unmittelbar negative Auswirkungen zu befürchten sind.

Der Referenzwert hingegen ist der Größenwert, der als Grundlage für den Vergleich mit Werten von Größen der gleichen Art verwendet wird. Im Duden wird anstelle Referenzwert auch der Begriff Vergleichswert aufgeführt.

Das Strahlenschutzgesetz legt einen Referenzwert von 300 Bequerel pro Kubikmeter Luft als Basis für die Prüfung der Angemessenheit von Maßnahmen zum Schutz vor Radon fest. Das bedeutet, dass auch unterhalb des Referenzwertes Maßnahmen sinnvoll sein können (z.B. häufigeres Lüften), aber auch in Einzelfällen Werte oberhalb des Referenzwertes akzeptiert werden können, z.B. wenn die Maßnahmen zur Reduzierung unangemessen sind. Die Entscheidung in solchen Fällen trifft in Bayern das Landesamt für Umwelt (LfU).

Wenn ein Dosimeter eine Überschreitung des Referenzwertes meldet, dann gilt es, die Gründe dafür genauer zu beleuchten. Der Gesetzliche Rahmen sieht nun vor, dass Betroffene 18 Monate Zeit haben, um die Konzentrationen zu senken, was im Anschluss mit einer erneuten, 12-monatigen Messung überprüft werden muss.

Der von den Dosimetern gemessene Wert gibt einen Durchschnitt der Strahlenkonzentration über ein ganzes Jahr an und ist damit zunächst einmal ein Marker um festzustellen, dass in irgendeiner Form Handlungsbedarf besteht.

Tatsächlich können Radonkonzentrationen jedoch sehr stark schwanken, beispielsweise aufgrund von Zeiten, in denen ein Raum nicht genutzt und daher auch nicht gelüftet wird. Dies kann unter Umständen an Wochenenden, in den Betriebsferien oder Ferien oder nach Feierabend der Fall sein; also Zeiten, in denen sich ohnehin keine Personen dort aufhalten. Aufschluss darüber können bestimmte zeitlich auflösende Messgeräte geben. Hierbei helfen Radon-Fachpersonen. Weitere Informationen dazu bietet auch die örtliche Radonberatungsstelle des Landkreises Wunsiedel i. Fichtelgebirge.

Eine erste Sofortmaßnahme zum Senken der Konzentrationen stellt immer regelmäßiges Lüften dar, was in manchen Fällen bereits zum Erfolg führen kann.

Bei der Auswahl geeigneter Messgeräte für eine zweite Messperiode oder auch zu anderweitigen unterstützenden Maßnahmen kann es sinnvoll sein, die Beratung durch einen Radon-Sachverständigen in Anspruch zu nehmen.

Liegen die Werte unterhalb des Referenzwertes, kann die Sicherheit des Arbeitsplatzes nachgewiesen werden.

Bewegen sich die Werte oberhalb des Referenzwertes, sind die folgenden Schritte durchzuführen:

Ein Sachverständiger kann Sie in vielerlei Hinsicht beraten und mit Ihnen im ersten Schritt z.B. ein geeignetes Lüftungskonzept erstellen. Dessen Erfolg sollte dann überprüft werden. Dafür können neben den Dosimetern auch direkt anzeigende Geräte verwendet werden, um zusätzlich abzuschätzen, ob hohe Werte insbesondere zu Zeiten auftreten, an denen die Räume unbesetzt sind (z.B. Wochenenden, Urlaubszeiten, etc.) Bauliche Veränderungen werden sinnvoll, wenn sich durch solche einfachen und häufig zielführenden Maßnahmen kein Erfolg erzielen lässt.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, den Ergebnisbericht der ersten Messung aufzubewahren, betroffene Arbeitskräfte über das Messergebnis zu informieren sowie die Ergebnisse Betriebs- oder Personalräten bekanntzugeben. Auch im Betrieb tätige Fremdfirmen müssen entsprechend informiert werden. Bei einer Überschreitung des Referenzwertes im ersten Messzyklus muss nach spätestens 18 Monaten nach Bekanntwerden der Messergebnisse eine zweite 12-monatige Messung durchgeführt werden.

Erst wenn in dieser zweiten Messung erneut die Referenzwerte überschritten werden, ist das Landesamt für Umwelt zu verständigen, welches betroffenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern dann beratend zur Seite steht. Dieses hilft beispielsweise die Strahlenbelastung für die Angestellten abzuschätzen.

Mehr dazu können Interessierte der nachfolgenden Tabelle entnehmen.

Radon ist ein im Boden natürlich vorkommendes radioaktives Edelgas, das im Niedrigdosisbereich therapeutisch auch hier in der Region von jeher Anwendung findet und dessen heilende Wirkung bereits seit Jahrhunderten bekannt ist. Auch im Heilbad Weißenstadt wird Radon für die Gesundheit eingesetzt. Allerdings kann ein zu intensiver und unkontrollierter Einfluss von Radon auch zu Erkrankungen führen. Mit den in Radonvorsorgegebieten laufenden Untersuchungen soll hier Pionierarbeit geleistet werden. Die Initiative dazu kommt aus dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

„Ich begrüße das sehr“, sagt dazu Landrat Peter Berek. „Denn durch diesen Schritt werden wir Vorreiter bei diesem viel diskutierten Thema und packen die Chance der Prävention beim Schopf. Denn dass es in vielen Landkreisen in Oberbayern, aber auch in Oberfranken hohe Radonbelastungen gibt, ist seit vielen Jahren bekannt. In den neu eingerichteten Vorsorgegebieten werden nun auch umfangreiche Untersuchungen und Sicherheitsvorkehrungen getroffen. Davon können wir hier im Landkreis nur profitieren.“

Alle Informationen zu Radon und hilfreiche Links finden Sie auf der Internetseite des LfU: https://www.lfu.bayern.de/strahlung/radon_in_gebaeuden/index.htm