Berufsschülerinnen und -schüler mit Teilzeitunterricht sind solche, welche ein- oder zweimal pro Woche die Berufsschule besuchen oder Blockunterricht haben.
Schülerinnen und Schüler, welche Berufsschule in Teilzeitform besuchen, bzw. dessen / deren Unterhaltsleistende müssen für die Fahrtkosten selbst aufkommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Fahrtkostenerstattung nach Ende des Schuljahres, sofern die gezahlten Fahrtkosten im gesamten Schuljahr die Familienbelastung von derzeit 465,00 € (ab dem Schuljahr 2022/2023 dann 490,00 €) übersteigen und die auf der Eingangsseite "Kostenfreiheit des Schulweges" aufgeführten grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag unter Verwendung des bei den Schulen und beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge erhältlichen Vordrucks (oranger Bogen).
Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen. Später eingehende Anträge dürfen aufgrund einer gesetzlichen Regelung nicht mehr berücksichtigt werden.