Berufsschülerinnen und -schüler mit Vollzeitunterricht sind solche, welche das ganze Schuljahr täglich die Berufsschule besuchen. Dies ist z. B. bei Schülerinnen und Schülern, die ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ, ohne BVJ-k) oder ein Berufsgrundschuljahr (BGJ, ohne BGJ-k) ableisten der Fall.
Schülerinnen und Schüler, welche die 10. Klasse einer Berufsschule in Vollzeitform besuchen, erhalten von uns eine Jahresfahrkarte für die kostenfreie Beförderung mit dem öffentlichen Verkehrsmittel auf dem Schulweg, soweit die auf der Eingangsseite "Kostenfreiheit des Schulweges" aufgeführten grundsätzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Fahrkarte ist mit einem Erfassungsbogen für jedes Schuljahr über die Schule (Schulstempel nicht vergessen!) vor Schulbeginn bei uns zu beantragen. Erfassungsbögen erhalten Sie bei der Schule.
Entfällt der Anspruch auf kostenfreie Beförderung (Schulaustritt, Wechsel der Fachrichtung bzw. Fachklasse, Umzug, Beförderung mit anderen Verkehrsmitteln, etc.), ist die Jahresfahrkarte (ggf. incl. Wertmarken) unverzüglich an uns zurückzugeben. Mit Unterzeichnung des Erfassungsbogens verpflichten Sie sich, uns die durch eine selbst verschuldete verspätete Rückgabe entstehenden Kosten zu erstatten.