Der Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges kann nur in Ausnahmefällen anerkannt werden. Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn eine der nachfolgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Eine öffentliche Verkehrsverbindung oder Schulbuslinie zwischen Wohnung und Schule besteht nicht, bzw. nur auf Teilstrecken.
- Die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist zwar möglich, mit dem privaten Kraftfahrzeug verringert sich jedoch die regelmäßige Abwesenheitsdauer von der Wohnung an mindestens drei Tagen in der Woche um jeweils mehr als zwei Stunden.
- Die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels ist zwar möglich, die Hinfahrt müsste aber schon vor 5:30 Uhr angetreten werden, bzw. die Rückfahrt könnte erst nach 23:00 Uhr beendet werden.