Sofern einer der o. g. Punkte zutrifft, kann bei uns ein Antrag auf Genehmigung des Einsatzes eines privaten Kraftfahrzeuges (grünes Formular) gestellt werden. Dabei sollten Sie nicht vergessen, den Stundenplan auszufüllen und diese Angaben von der Schule bestätigen zu lassen. Dieser Antrag sollte in Ihrem eigenen Interesse möglichst bald zu Schuljahresbeginn gestellt werden, um Ihnen schnellstmöglich einen Anerkennungs- bzw. Ablehnungsbescheid zukommen zu lassen.
Der Antrag ist bei uns und bei der Schule erhältlich.
Wenn die Notwendigkeit des Einsatzes des privaten Kraftfahrzeuges anerkannt wird, erstatten wir Fahrtkosten. Im Falle eines Ablehnungsbescheides übernehmen wir keinerlei Kosten für den Einsatz des privaten Kraftfahrzeuges auf dem Schulweg.
Bis zur endgültigen schriftlichen Anerkennung des PKW durch Bescheid des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge erfolgt die Benutzung auf eigenes finanzielles Risiko, d. h. eine Kostenerstattung bei Ablehnung des Einsatzes des privateigenen Kraftfahrzeuges für die Zeit vor Erlass des Bescheids kann nicht erfolgen.
Für Schülerinnen / Schüler, die im Rahmen der Schulausbildung ein Praktikum ableisten müssen, ist für die Fahrten zum Praktikum ein eigener Antrag erforderlich, auch wenn die Fahrten zur Schule bereits durch einen Bescheid des Landratsamtes Wunsiedel i. Fichtelgebirge anerkannt wurden. Für die Anerkennung der Fahrten zum Praktikum gelten die selben Voraussetzungen wie für die Anerkennung von Fahrten zum Unterricht. Der Antrag ist bei uns und bei der Schule erhältlich.