Schülerinnen und Schüler, welche eine Fachoberschule oder eine Berufsoberschule besuchen, bzw. dessen / deren Unterhaltsleistende müssen für die Fahrtkosten zunächst selbst aufkommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Fahrtkostenerstattung nach Ende des Schuljahres, sofern die gezahlten Fahrtkosten im gesamten Schuljahr die Familienbelastung von derzeit 465,00 € (ab dem Schuljahr 2022/2023 dann 490,00 €) übersteigen und die auf der Eingangsseite "Kostenfreiheit des Schulweges" aufgeführten grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag unter Verwendung des bei den Schulen und bei uns erhältlichen Vordrucks (oranger Bogen).
Der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen. Später eingehende Anträge dürfen aufgrund einer gesetzlichen Regelung nicht mehr berücksichtigt werden.