Unter Familienbelastung versteht man den durch Gesetz vorgeschriebenen Eigenanteil der Familie bzw. des Schülers / der Schülerin an den Kosten der Schülerbeförderung. Dieser Betrag von derzeit 320 € muss grundsätzlich pro Schuljahr und pro Familie einmal von den erstattungsfähigen Fahrtkosten abgezogen werden.
Bei Geschwistern wird die Familienbelastung nur einmal berechnet. Daher ist eine gemeinsame Antragstellung (die Fahrkarten bitte getrennt nach Schülern aufteilen) erforderlich.