Ältere Menschen und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen können Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.
- Leistungsberechtigt wegen Alters ist, wer die Altersgrenze erreicht hat. Diese Grenze wird derzeit schrittweise vom vollendeten 65. Lebensjahr bis zum vollendeten 67. Lebensjahr angehoben. Die Anhebung erfolgt in gleicher Weise wie bei der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Leistungsberechtigt wegen Erwerbsminderung sind Personen, die vorgenannte Altersgrenze noch nicht erreicht haben, aber nach Feststellung des Rententrägers dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.