Die Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - FQA -, vielen unter Ihnen vielleicht besser bekannt als Heimaufsicht, wacht darüber, dass die Selbstständigkeit, Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung für Senioren oder für volljährige Plegebedürftige oder für volljährige behinderte Menschen erhalten bleibt (Art. 1 Abs. 1 PfleWoqG).
Sie sorgt dafür, dass das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) sowie die weiteren Rechtsvorschriften beachtet werden und überprüft die angemessene Qualität der Betreuung und Pflege. Hierzu werden die Einrichtungen im Landkreis in der Regel einmal jährlich unangemeldet überprüft.