Vereinspauschale

Vereinspauschale 2025

Für die laufenden Aufwendungen sowie zur Entschädigung der Übungsleiter/Innen können die Vereine sowohl beim Freistaat Bayern als auch beim Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge eine Vereinspauschale beantragen.

Antragsfrist hierfür ist der 1. März eines jeden Jahres!
Im Jahr 2025 ist jedoch der 03. März 2025 Antragsfrist, da der 1. März auf einen Samstag fällt!

Es genügt ein Antrag, der beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge gestellt wird.

Die Anträge werden im Dezember/Januar als Download zur Verfügung gestellt und werden am 01. März heraus genommen!

Grundlage der Förderung sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien).

Dem Antrag sind unbedingt folgende Unterlagen beizufügen:

  • Kopie des aktuellen Freistellungsbescheides des Finanzamtes
  • Kopie der Mitgliedermeldung zum 31.12.2024 an den BLSV / BSSB
  • Übungsleiterausweise Kopie oder Scan

WICHTIGER HINWEIS: Die Erklärung Lizenzinhaber (NEU: Erklärung zur Teilung von Lizenzen) muss bei normalen Lizenzen NICHT mehr eingereicht werden. Diese ist lediglich bei Lizenzteilungen (Aufteilung auf zwei Vereine) notwendig!!!

Gemäß Nr. 5.1.6.2 SportFöR finden Sie hier -Download Lizenzliste_2025- die aktualisierte Aufstellung der im Rahmen der Vereinspauschale anerkannten Trainer- und Übungsleiterlizenzen im Jahr 2024. Andere Trainer- und Übungsleiterlizenzen werden nicht gefördert.