Für die laufenden Aufwendungen sowie zur Entschädigung der Übungsleiter/Innen können die Vereine sowohl beim Freistaat Bayern als auch beim Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge eine Vereinspauschale beantragen.
Antragsfrist hierfür ist der 1. März eines jeden Jahres!
Im Jahr 2025 ist jedoch der 03. März 2025 Antragsfrist, da der 1. März auf einen Samstag fällt!
Es genügt ein Antrag, der beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge gestellt wird.
Die Anträge werden im Dezember/Januar als Download zur Verfügung gestellt und werden am 01. März heraus genommen!