Umtausch in einen neuen Eu-Kartenführerschein

Führerscheinumtausch nur noch mit Termin

Bitte klicken Sie auf Terminvereinbarung, um mit uns einen Termin zu erhalten, so verkürzen Sie deutlich Ihre Wartezeit. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir ohne Termin Ihren Führerschein nicht tauschen können.

Um Wartezeiten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, auch für alle anderen Angelegenheiten rund um den Führerschein einen Termin zu vereinbaren.


Seit dem 01.01.1999 wurde der EU-Kartenführerschein (Scheckkartenformat) europaweit eingeführt. Der bisherige Führerschein behält zunächst weiterhin seine uneingeschränkte Gültigkeit.

Benötigte Unterlagen:

  • Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache erforderlich
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • bisheriger Führerschein,
  • ein Passbild 35 x 45 mm (biometrisch) ohne Kopfbedeckung

Gebühr:

  • Für den Umtausch ist eine Bearbeitungsgebühr von 25,30 €  fällig.

Diese kann bei Aushändigung des neuen Führerscheines oder bereits bei der Antragstellung beglichen werden. Wer die Gebühr für den neuen Führerschein gleich bei der Antragstellung bezahlt (bar oder mit EC-Karte), erhält den neuen Führerschein nach der Produktion auf dem Postweg nach Hause zugeschickt und muss nicht erneut ins Landratsamt kommen.

Umtauschpflicht:

Wenn Sie noch im Besitz eines "Papierführerscheins" sind,  ist die Umtauschpflicht nach Ihrem Geburtsjahr gestaffelt:

Geburtsjahr    vor 1953 - Umtauschpflicht 19.01.2033

Geburtsjahr 1953-1958 - Umtauschpflicht 19.01.2022

Geburtsjahr 1959-1964 - Umtauschpflicht 19.01.2023

Geburtsjahr 1965-1970 - Umtauschpflicht 19.01.2024

Geburtsjahr 1971 o. später - Umtauschpflicht 19.01.2025

Wenn Sie schon im Besitz eines Kartenführerscheins sind, ist die Umtauschpflicht von dem Herstellungsdatum (Nr. 4a auf dem Führerschein) abhängig:

Ausstellungsjahr 1999-2001 - Umtauschpflicht 19.01.2026

Ausstellungsjahr 2002-2004 - Umtauschpflicht 19.01.2027

Ausstellungsjahr 2005-2007 - Umtauschpflicht 19.01.2028

Ausstellungsjahr           2008 - Umtauschpflicht 19.01.2029

Ausstellungsjahr           2009 - Umtauschpflicht 19.01.2030

Ausstellungsjahr           2010 - Umtauschpflicht 19.01.2031

Ausstellungsjahr           2011 - Umtauschpflicht 19.01.2032

Ausstellungsjahr 2012-18.01.2013 - Umtauschpflicht 19.01.2033