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"Fahrerlaubnis" und "Führerschein" sind Begriffe, die im Zusammenhang mit dem Recht, ein Kraftfahrzeug zu führen, verwendet werden, insbesondere in Deutschland und anderen deutschsprachigen Ländern. Obwohl sie oft synonym verwendet werden, gibt es einen feinen Unterschied:

Fahrerlaubnis:
Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Genehmigung, ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie wird durch das erfolgreiche Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung erworben. Die Fahrerlaubnis bestätigt, dass eine Person die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten besitzt, um sicher ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen.

Führerschein:
Der Führerschein ist das physische Dokument, das die Fahrerlaubnis einer Person bestätigt. Es ist eine Karte oder ein Ausweis, der von den Behörden ausgestellt wird und Informationen wie den Namen des Inhabers, das Geburtsdatum, die Art der erteilten Fahrerlaubnis und gegebenenfalls Einschränkungen oder Auflagen enthält. Der Führerschein muss vom Fahrer mitgeführt werden, wenn er ein Fahrzeug führt, um seine Berechtigung zum Fahren nachzuweisen.

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Fahrerlaubnis die rechtliche Genehmigung ist, ein Fahrzeug zu führen, während der Führerschein das physische Dokument ist, das diese Genehmigung bestätigt. In der Umgangssprache werden diese Begriffe jedoch oft austauschbar verwendet.

Bei Verlust / Diebstahl / Namensänderung Ihres Führerscheines wenden Sie sich bitte persönlich direkt an die Fahrerlaubnisbehörde.

Ersatzausstellung bei Diebstahl des Führerscheins:

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

  • Ein "biometrisches" Lichtbild ( 35 x 45 mm)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Diebstahlanzeige der Polizei (Verlustanzeige genügt nicht!)

Welche Kosten entstehen?:   EUR 27,30

 

Ersatzausstellung bei Verlust des Führerscheins:

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

  • 1 "biometrisches" Lichtbild ( 35 x 45 mm)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass

Welche Kosten entstehen?:   EUR 58,00

 

Ersatzausstellung wegen Namensänderung/Unbrauchbarkeit des Führerscheins:

Welche Unterlagen sind mitzubringen:

  • 1 "biometrisches" Lichtbild (35 x 45 mm)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • alter Führerschein

Welche Kosten entstehen?: EUR 27,30  

Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit Ihrem deutschen Führerschein fahren. Für viele Länder, wie z.B. China, benötigen Sie aber noch einen internationalen Führerschein.
Diesen können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Bitte beachten Sie, dass ein internationaler Führerschein nur ausgestellt werden kann, wenn Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind.

Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins müssen vor Erteilung eines internationalen Führerscheines den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen. Sollte erst ein Umtausch erforderlich sein, müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von ca. drei Wochen rechnen. Sind Sie bereits im Besitz eines Kartenführerscheins können Sie den Internationalen Führerschein in der Regel gleich mitnehmen.

Der Internationale Führerschein kann erst ausgestellt werden, wenn der EU-Kartenführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde vorliegt. Der EU-Kartenführerschein wird in der Bundesdruckerei gefertigt. Es ist daher darauf zu achten, dass Sie frühzeitig vor Reisebeginn Antrag stellen, damit der Internationale Führerschein rechtzeitig ausgestellt werden kann.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Passbild 35 x 45mm
  • Führerschein

Kosten:

  • 15.00 € für den Internationalen Führerschein
  • 25,30 € zusätzlich, wenn Ihr alter Führerschein vorher umgetauscht werden muss.