Zur Antragstellung gehen Sie bitte direkt zu Ihrer zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung (Einwohnermeldeamt).
Zur Beförderung von Fahrgästen in Mietwagen bedarf es eines Fahrgastbeförderungsscheins. Das hierfür notwendige Mindestalter beträgt 21 Jahre. (Ausnahme Krankenkraftwagen 19 Jahre)
Hinweis: Nach einer Rechtsänderung ist für das Führen von Mietwagen mittlerweile auch dann ein Fahrgastbeförderungsschein erforderlich, wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, D1E oder DE sind.