Großraum- und Schwertransporte

Die öffentlichen Straßen werden grundsätzlich für Fahrzeuge gebaut, die mit und ohne Ladung die gesetzlich zulässigen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen einhalten.

Deshalb bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten einer Erlaubnis. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt (oft z. B. Gabelstapler, Schaufellader, Teleskoplader usw.). 

Hinweis: Halter von Fahrzeugen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Diese erteilt die Regierung der Oberpfalz, Regensburg. Liegt Ihnen bereits eine Ausnahmegenehmigung vor, dann prüfen Sie bitte den räumlichen Geltungsbereich, die Geltungsdauer und ob die Ausnahmegenehmigung übertragbar ist oder erst auf den neuen Halter umgeschrieben werden muss.

Außerdem bedarf es einer Ausnahmegenehmigung, wenn durch die Ladung die gesetzlich allgemein zulässigen Abmessungen überschritten werden oder die Ladung weiter über das Fahrzeug hinausragt als gesetzlich allgemein zulässig ist.

Eine solche Erlaubnis und/oder Ausnahmegenehmigung für Großraum- und Schwertransporte darf grundsätzlich nur erteilt werden, wenn es sich entweder um eine Leerfahrt handelt, wobei die Überschreitung von Abmessungen und Gewichten oder die Sichtfeldeinschränkung bauartbedingt sind (z. B. Bagger, Gabelstapler, Mähdrescher usw.), oder aber wenn unteilbare Ladung transportiert wird. Im Zuge des Verfahrens wird dann geprüft, ob bzw. unter welchen Auflagen und Bedingungen bestimmte Straßen für den Transport geeignet sind.

VEMAGS und GENOSK

Das Antrags- und Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte wird beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge online über das "Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte - VEMAGS" abgewickelt. Das Online-Verfahren schafft bundesweit kurze Wege zu den anzuhörenden Stellen und erleichtert und beschleunigt dadurch die Bearbeitung. Wir bitten unsere Transportunternehmen deshalb, sich bei VEMAGS zu registrieren und die Anträge direkt über das Online-Verfahren zu stellen.

Alternativ könnten Sie sich auch an die Genossenschaft für Schwertransporte und Kranarbeiten - GENOSK wenden. Die GENOSK ist offizieller Verwaltungshelfer des Freistaats Bayern und wickelt als solcher für Sie kostenlos das Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren ab bis es genehmigungsreif ist und von der zuständigen Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde verbeschieden werden kann.

Sollte Ihnen weder die eigene Antragstellung in VEMAGS noch die Abwicklung durch die GENOSK möglich sein, können Sie Ihre Anträge natürlich auch nach wie vor in Papierform oder per Telefax stellen. Wir würden den Antrag dann ins Online-Verfahren übertragen, um eine schnellstmögliche Bearbeitung gewährleisten zu können, müssen hierfür allerdings eine Verwaltungsgebühr für den Übertrag in VEMAGS erheben.

Begleitung durch Verwaltungshelfer

Bei einzelnen Transporten ist in bestimmten Streckenabschnitten eine Regelung des Verkehrs durch die Polizei erforderlich. Zur Entlastung der Polizei wurden zwei Modelle von Verwaltungshelfern eingeführt. Die Verkehrsregelung erfolgt dann nicht mehr durch Einsatzkräfte bzw. -fahrzeuge der Polizei sondern durch amtlich verpflichtete Verwaltungshelfer mit besonderen Begleitfahrzeugen (sog, "BF4"-Fahrzeuge).