Personenbeförderung

Die Beförderung von Personen gegen Entgelt oder die geschäftsmäßige, also auf Wiederholung angelegte Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen ist in der Regel genehmigungspflichtig nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG).

Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge ist zuständige Genehmigungsbehörde für den sogenannten Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen, mit Taxen sowie für Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen mit Personenkraftwagen. Für Beförderungen mit Kraftfahrzeugen, die bauartbedingt mehr als 9 Sitzplätze einschließlich Fahrer besitzen oder für Beförderungen im Linienverkehr ist die Regierung von Oberfranken zuständig. 

Eine Genehmigung für Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen kann auf Antrag erteilt werden, wenn

  1. die Sicherheit und die Leistungsfähigkeit des Betriebs gewährleistet sind,
  2. keine Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit des Antragstellers als Unternehmer oder der für die Führung der Geschäfte bestellten Person dartun,
  3. der Antragsteller als Unternehmer oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fachlich geeignet ist und
  4. der Antragsteller und die von ihm mit der Durchführung von Verkehrsleistungen beauftragten Unternehmer ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung im Sinne des Handelsrechts im Inland haben. 

Zur Prüfung dieser Voraussetzungen sind dem Antrag auf Genehmigung geeignete Unterlagen beizulegen, unter anderem ein Eigenkapitalnachweis, Führungszeugnisse und Auszüge aus dem Gewerbezentralregister, Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Behörden, Versicherungen und Berufsgenossenschaften sowie eine Fachkundebescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer. Eine entsprechende Auflistung der erforderlichen Unterlagen finden Sie rechts bei den Antragsunterlagen zum Download. 

Weitere Stellungnahmen z. B. von Berufsverbänden sowie gegebenenfalls weitere Auszüge aus Registern werden von der Genehmigungsbehörde angefordert. Für die Bearbeitung eines Antrags sollten Sie deshalb in der Regel ca. drei bis vier Wochen ab Antragseingang beim Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge einplanen.