Die Straßenverkehrsbehörden können den Verkehr unter anderem aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs durch die Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen regeln.
Insbesondere muss vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr (auch auf Geh- und/oder Radwegen) auswirken, durch den Unternehmer ggf. unter Vorlage eines Verkehrszeichenplans eine Anordnung darüber eingeholt werden, wie die jeweilige Arbeitsstelle abzusperren und zu kennzeichnen ist und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist.
Das Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge ist als Untere Straßenverkehrsbehörde zuständig für die Anordnung verkehrsrechtlicher Maßnahmen im Zuge von Kreis-, Staats- und Bundesstraßen (auch innerhalb geschlossener Ortschaft) im Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge mit Ausnahme der großen Kreisstädte Marktredwitz und Selb.
Für die Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen an Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Gemeindeverwaltung.