Anlagengenehmigung
Welche Anlagen unter Umständen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, regelt die Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Genehmigungsbedürftige Anlagen, die in der 4. BImSchV genannt werden, sind z.B. Steinbrüche, Bauschuttbrecher, keramische Brennanlagen, Biogasanlagen oder Abfallbehandlungsanlagen.
Wer eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder betreiben will, hat dafür eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Wunsiedel i.F. zu beantragen.
Antragsformular immissionsschutzrechtliche Genehmigung
Verpflichtungserklärung nach § 8a BImSchG
Wer bereits eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage betreibt und die Lage, Beschaffenheit oder Betriebsweise der Anlage ändern will, hat die Änderung beim Landratsamt Wunsiedel i.F. vorab zu beantragen bzw. anzuzeigen. Ist die Änderung wesentlich, das heißt durch die Änderung können nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden, ist eine Änderungsgenehmigung zu beantragen. Ist die Änderung unwesentlich, ist gegebenenfalls nur ein immissionsschutzrechtliches Anzeigeverfahren notwendig.
Antragsformular immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung nach §16 BImSchG
Anzeigeformular nach § 15 BImSchG
Verpflichtungserklärung nach § 8a BImSchG
Hinweise zum Anzeigeverfahren gem. § 15 BImSchG
Bei der Erstellung der Antragsunterlagen bietet die Checkliste der Regierung von Oberfranken eine Hilfe, welche Angaben und Unterlagen der Antrag enthalten sollte. Um einen möglichst schnellen Verfahrensablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, sich vor Antragstellung, am besten bereits in der Planungsphase, mit uns in Verbindung zu setzen. Wir bitten auch um ein Vorabexemplar der Antragsunterlagen, um die Vollständigkeit und Prüfbarkeit der Unterlagen vor Einreichung der Antrags zu prüfen.