Mittlere Feuerungsanlagen (44. BImSchV)

Seit Juni 2019 ist die neue Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44.BImSchV) in Kraft getreten. Die 44. BImSchV ersetzt für bestimmte Anlagen die bisher geltenden Regelungen der TA Luft. Sie enthält neben schärferen Emissionsgrenzwerten u.a. auch neue Messpflichten und zusätzliche Dokumentations- und Nachweispflichten. 

Wer eine Einzelanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von über 1 MW betreibt, hat die Anlage dem Landratsamt Wunsiedel i.F. anzuzeigen. Neuanlagen sind umgehend anzuzeigen. Für Bestandsanlagen gilt eine Frist für die Registrierungspflicht bis zum 01.12.2023. Zusätzlich anzuzeigen ist jede emissionsrelevante Änderung (z. B. Brennstoffumstellung, Kesselaustausch, Änderung der Feuerungswärmeleistung) sowie ein Betreiberwechsel oder die Stilllegung einer Anlage.

Zur Registrierung Ihrer Anlage mit über 1 MW FWL melden Sie sich bitte unter der E-Mail-Adresse E-Mail. Wir senden Ihnen dann eine Excel-Datei zur Registrierung zu. Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zur Registrierung.

Das Landratsamt Wunsiedel hat ein Anlagenregister mit Angaben über jede registrierte Feuerungsanlage zu führen und dieses öffentlich zugänglich zu machen. Die Liste der registrierten Anlagen nach der 44. BImSchV im Landkreis Wunsiedel i.F. kann hier eingesehen werden.

Sollten Sie sich fragen, was sich für Sie als Betreiber ändert, stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.