Die TA Luft gliedert sich im Wesentlichen in einen Immissions- und einen Emissionsteil.
Der Immissionsteil enthält Vorschriften zum Schutz der Nachbarschaft und der Umwelt vor unvertretbar hohen Schadstoffbelastungen. So muss z.B. bei der Genehmigung einer Anlage geprüft werden, welche Auswirkungen diese auf die Luftqualität und auf empfindliche Biotope in ihrer Umgebung haben wird.
Der Emissionsteil enthält Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen und legt entsprechende Emissionswerte für alle relevanten Luftschadstoffe aus genehmigungsbedürftigen Anlagen fest. Dabei werden nicht nur neue Industrieanlagen erfasst, sondern auch Anforderungen an Altanlagen formuliert. Sie müssen nach angemessenen Übergangsfristen grundsätzlich an den Stand der Technik und damit an das Emissionsniveau von Neuanlagen herangeführt werden.