Nichtionisierende Strahlung
In der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) sind insbesondere die in der Öffentlichkeit häufig diskutierten Anforderungen an den Mobilfunk (Hochfrequenzanlagen) geregelt, aber auch entsprechende Vorgaben für sogenannte Niederfrequenzanlagen (Freileitungen, Umspannanlagen) sind darin enthalten.