Staatliches Abfallrecht
Das Landratsamt Wunsiedel i.F. ist als untere Abfallrechtsbehörde für den Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der untergeordneten Vorschriften zuständig. Zu diesen Aufgaben zählen unter anderem:
- Entgegennahme der Anzeige einer Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von Abfällen (§ 53 KrWG)
- Erteilung der Erlaubnis für eine Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von gefährlichen Abfällen (§ 54 KrWG)
- Entgegennahme der Anzeige einer gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlung (§ 18 KrWG)
- Entgegennahme und Überprüfung der Genehmigungskonformität von Entsorgungsfachbetriebszertifikaten
- Überwachung der Einhaltung der Nachweis- und Registerpflichten bei gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen
- Erteilung und Änderungen von Abfallerzeugernummern
- Bearbeitung von Anfragen zur Einstufung von Abfällen
- Abfallrechtliche Betriebsprüfungen (Abfallerzeuger, Entsorger)
- Amtshandlungen bei illegalen Abfallablagerungen
- Vollzug der Altfahrzeugverordnung
- Vollzug der Gewerbeabfallverordnung
- Vollzug der Klärschlammverordnung
Für Anfragen zum staatlichem Abfallrecht steht Ihnen die E-MAil-Adresse E-Mail zur Verfügung. Fragen zur allgemeinen Abfallentsorgung beantwortet Ihnen gerne das KUFI.