Überschwemmungsgebiete

Bei starken Niederschlägen können Bäche und Flüsse über die Ufer treten und angrenzende Bereiche überfluten. Weil viele der natürlichen Überflutungsflächen bebaut oder vom Menschen genutzt sind, entstehen dabei regelmäßig Schäden.

Überschwemmungsgebiete sind alle Flächen, die bei Hochwässern unter Wasser stehen. Man darf dabei aber nicht von kleinen Hochwässern ausgehen, wie sie nahezu alle Jahre auftreten. Die Wasserwirtschaft geht von Ereignissen aus, die - statistisch gesehen - alle 100 Jahre eintreten.

Überschwemmungsgebiete sind besonders sensible Bereiche. Werden in ihnen Veränderungen vorgenommen, kann das vielfältige Auswirkungen haben. Wird die Fließrichtung des Hochwassers geändert, können öffentliche Einrichtungen, das Hab und Gut oder gar das Leben von Mitbürgern Schaden leiden. Hochwässer fließen um so schneller flussabwärts, wenn deren Rückhalteräume verkleinert oder gar beseitigt werden. Deshalb hat der Gesetzgeber die Überschwemmungsgebiete unter einen besonderen Schutz gestellt. In Überschwemmungsgebieten ist deshalb vieles nicht erlaubt, was an anderer Stelle problemlos möglich ist: Auffüllen von Grundstücken, Errichtung baulicher Anlagen, Anlegen von Dämmen, abflussbehindernde Anpflanzungen. Selbstverständlich sind Überschwemmungsgebiete auch kein Bauland. Wer sein Wohnhaus oder seinen Betrieb ins Überschwemmungsgebiet baut, gefährdet sich und sein Eigentum selbst.

Die Hochwasserereignisse der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es wichtig ist, aktiv vorzusorgen, um Hochwasserschäden zu minimieren. Eine Voraussetzung dafür ist, die Gebiete zu ermitteln, die bei Hochwasser voraussichtlich überschwemmt werden. Das Bayerische Wassergesetz (BayWG) verpflichtet deshalb die Wasserwirtschaftsämter, die Überschwemmungsgebiete in Bayern zu ermitteln und zu kartieren (Art. 46 Abs. 1 BayWG). Grundlage für die Ermittlung eines Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser. Dieses wird im statistischen Mittel in 100 Jahren einmal erreicht oder überschritten.

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