Zulassung von Fahrzeugen

Folgende Unterlagen sind bei einer Anmeldung immer vorzulegen:

  • eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung und ggf. Sicherheitsprüfung (nicht bei fabrikneuen Fahrzeugen)
  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halterin/des Halters des Fahrzeugs
  • bei Bürgern ausländischer Staatsangehörigkeiten wird zusätzlich eine Meldebescheinigung des jeweiligen Wohnortes benötigt
  • Bei der Zulassung auf eine Firma (juristische Person) ist ein Handelsregisterauszug notwendig
  • Bei der Zulassung auf eine Einzelfirma (keine juristische Person) ist die Gewerbeanmeldung erforderlich
  • Eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat), unterschrieben von Fahrzeughalter und Kontoinhaber
  • elektronische Versicherungsbestätigungsnummer

Eine Vollmacht ist immer dann vorzulegen, wenn im Auftrag anderer Personen (auch Ehepartner oder Verwandte) gehandelt wird. Bei der Zulassung auf Minderjährige ist immer die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten notwendig (siehe Vollmacht).

ACHTUNG:

Eine Fahrzeugzulassung kann nur dann erfolgen, wenn für den Halter keine Gebühren- oder Steuerrückstände in Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen bestehen.


Das benötige ich zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder Datenbestätigung oder Einzelgenehmigung

Das benötige ich zusätzlich:

  • Ausländische Fahrzeugdokumente oder Bescheinigung, dass noch keine ausgestellt wurden
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Einzelgenehmigung
  • Kaufvertrag oder Originalrechnung
  • Umsatzsteuererklärung (soweit erforderlich)
  • Bestätigung des Händlers, dass es sich um ein Neufahrzeug handelt
  • Zollbescheinigung wenn Fahrzeug nicht aus einem EU-Staat stammt

Das benötige ich zusätzlich:

  • Ausländische Fahrzeugdokumente
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (falls nicht vorhanden ein technisches Datenblatt) oder Einzelgenehmigung bzw. Gutachten nach §21 StVZO
  • Kfz-Kennzeichen falls Fahrzeug noch zugelassen
  • Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
  • Umsatzsteuererklärung, wenn Fahrzeug nicht älter als 6 Monate ist oder weniger als 6.000 km zurückgelegt hat (soweit erforderlich)
  • Zollbescheinigung, wenn Fahrzeug nicht aus einem EU-Staat stammt
  • Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung, wenn nach Anlage VIII Abschnitt 2 StVZO zwischenzeitlich eine Untersuchung hätte stattfinden müssen

Das benötige ich zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II, evtl. Kfz-Kennzeichen 

Das benötige ich zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Kfz-Kennzeichen, wenn Fahrzeug noch zugelassen ist
  • (Bei Umzug und Mitnahme der bisherigen Kennzeichen kann auf die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II verzichtet werden, alte nationale Fahrzeugbriefe müssen immer vorgelegt werden)

Das benötige ich zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II, evtl. Kfz-Kennzeichen

Das benötige ich zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder II, EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder Einzelgenehmigung
  • besondere elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) für Kurzzeitkennzeichen

Hinweis: Ein Kurzzeitkennzeichen kann nur für Fahrzeuge zugeteilt werden, die nicht zugelassen sind. Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen darf außerhalb des Betriebszeitraumes ebenfalls ein Kurzzeitkennzeichen zugeteilt werden.  

Das benötige ich zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kfz-Kennzeichen
  • evtl. einen Verwertungsnachweis, wenn das Kfz verschrottet wird

Das benötige ich zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, wenn auch hier Änderungen vorgenommen werden müssen
  • Gutachten von TÜV oder einer anderen anerkannten technischen Prüfstelle (z. B. Dekra, GTÜ, KÜS etc.)

Das benötige ich zusätzlich:

Das benötige ich zusätzlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • geänderte Ausweisdokumente oder Heiratsurkunde

Bemerkungen:

Zulassungsbescheinigung Teil I  (ZB I) – ehemals Kfz-Schein

Zulassungsbescheinigung Teil II (ZBII) – ehemals Kfz-Brief