Folgende Unterlagen sind bei einer Anmeldung immer vorzulegen:
- eine gültige Haupt- und Abgasuntersuchung und ggf. Sicherheitsprüfung (nicht bei fabrikneuen Fahrzeugen)
- ein gültiger Personalausweis oder Reisepass der Halterin/des Halters des Fahrzeugs
- bei Bürgern ausländischer Staatsangehörigkeiten wird zusätzlich eine Meldebescheinigung des jeweiligen Wohnortes benötigt
- Bei der Zulassung auf eine Firma (juristische Person) ist ein Handelsregisterauszug notwendig
- Bei der Zulassung auf eine Einzelfirma (keine juristische Person) ist die Gewerbeanmeldung erforderlich
- Eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat), unterschrieben von Fahrzeughalter und Kontoinhaber
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer
Eine Vollmacht ist immer dann vorzulegen, wenn im Auftrag anderer Personen (auch Ehepartner oder Verwandte) gehandelt wird. Bei der Zulassung auf Minderjährige ist immer die Unterschrift beider Erziehungsberechtigten notwendig (siehe Vollmacht).